Jugendhilfeplanung
Die Jugendhilfeplanung ist eine gesetzlich festgelegte Aufgabe, die der Landkreis Heidenheim als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu erfüllen hat (§ 80 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Ziel der Jugendhilfeplanung ist die Gestaltung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien im Landkreis Heidenheim. Dafür werden die erforderlichen Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern, die sie in ihrer Lebensführung und Lebensbewältigung unterstützen, geschaffen, erhalten oder neu ausgerichtet. Diese sollen sich nach den Bedarfen richten und passgenau, hilfreich sowie wirkungsvoll sein.
Gesellschaftliche Entwicklungen, die für den Landkreis oder eine Stadt beziehungsweise Gemeinde bedeutsam sind, sollen so rechtzeitig erkannt werden, um zeitnah Lösungsansätze erarbeiten zu können. Dadurch wird der Landkreis in die Lage versetzt, vorausschauend zu agieren und nicht nur auf gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren.
Grundlage der Planung sind Bestands- und Bedarfserhebungen, aufgrund deren Analyse unter Beteiligung der relevanten Akteure konkrete Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Angebotslandschaft erarbeitet werden.
Jugendhilfeplanung ist in ihrer Gesamtheit ein vielschichtiges Zusammenwirken zwischen der Verwaltung als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe, dem Jugendhilfeausschuss, weiteren relevanten Stellen des Landratsamts, den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Fachkräften sowie Ehrenamtlichen und findet unter Beteiligung der jungen Menschen und ihrer Eltern statt.
Die Planungsergebnisse werden in Teilplänen, die sich mit den einzelnen Handlungsfeldern beschäftigen, veröffentlicht. Es liegen derzeit folgende Teilpläne und Konzeptionen vor: