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Ersterteilung

Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Hinweise und Tipps

Sie benötigen in der Bundesrepublik Deutschland eine Fahrerlaubnis, wenn Sie auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen möchten. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmte Klassen unterteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Der Führerschein kann Ihnen nur ausgehändigt werden, wenn Sie nach der erforderlichen theoretischen und praktischen Ausbildung durch eine Fahrschule erfolgreich in beiden Bereichen eine Prüfung bestanden haben.


Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweils beantragte Klasse erteilt, wenn Sie

  • Ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland haben (siehe unter Hinweise/Tipps)
  • das erforderliche Mindestalter erreicht haben
    • o 16 Jahre für die Klasse A1, L, M, S und T
    • o 17 Jahre für die Teilnahme am Modellversuch „Begleitetes Fahren“
    • o 18 Jahre für die Klasse A (beschränkt), B, BE, C1, C1E, C, CE
    • o 21 Jahre für die Klasse D1, D1E, D und DE
    • o 25 Jahre für den direkten Zugang zu Klasse A (unbeschränkt)
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen theoretisch und praktisch ausgebildet worden sind
  • erfolgreich an einer theoretischen und praktischen Prüfung teilgenommen haben
  • eine Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erst Hilfe vorgelegt haben
  • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis reichen Sie schriftlich beim Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes ein. Fügen Sie dem Antrag gleich alle benötigten Unterlagen für die jeweils beantragte Klasse bei. Vergessen Sie bitte nicht, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzunehmen, da Sie sich dort bei der Abgabe des Antrages ausweisen müssen. Der Antrag wird dann von der Gemeinde an die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes weitergeleitet.

Sie erhalten dann von uns eine Gebührenrechnung, sobald alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und uns die benötigten Unterlagen vorliegen. Nachdem Sie die Gebühr bezahlt haben, können wir der Bundesdruckerei den Auftrag zur Herstellung Ihres Führerscheines erteilen. Der fertige Führerschein geht bei uns durchschnittlich nach drei bis vier Wochen ein. Geben Sie daher Ihren Antrag frühzeitig ab.

Ihre Fahrschule teilt Ihnen dann mit, wann Sie die theoretische und praktische Prüfung ablegen können. Der Führerschein wird Ihnen dann nach bestandener Prüfung ausgehändigt.


Erforderliche Unterlagen

1)     Für die Fahrerlaubnis der Klasse A1, A, B, BE, M, S, L und T

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

2)     Für die Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, und CE

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • Bescheinigung über die Anforderungen an das Sehvermögen
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

3)     Für die Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D und DE

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • Bescheinigung über die Anforderungen an das Sehvermögen
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
  • betriebs- oder arbeitmedizinisches Gutachten, Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF-Gutachten)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Führungszeugnis, das bei der für Sie zuständigen Meldebehörde zu beantragen ist

Gebühren

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis mit Probezeit     38,30 €
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis ohne Probezeit     37,50 €
Bei Inanspruchnahme weiterer Leistungen kann sich die Gebühr dementsprechend erhöhen.


Hinweise und Tipps

Sie haben Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland mit Hauptwohnsitz in einer Gemeinde des Landkreises Heidenheim begründet. Dies ist der Fall, wenn Sie aus persönlichen und/oder beruflichen Bindungen während mindestens 185 Tagen im Jahr dort wohnen.

Sie benötigen grundsätzlich Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit Anmeldebestätigung.

Wir benötigen von Ihnen eine schriftliche Vollmacht, wenn Sie nicht selbst zur Fahrerlaubnisbehörde kommen können, um Ihren Führerschein abzuholen. Achten Sie bitte darauf, dass sich die von Ihnen bevollmächtigte Person mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann.