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Genehmigung für Taxis, Mietwagen und Omnibusverkehr

Für die Gründung eines Unternehmens im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung ist neben der obligatorischen Gewerbeanmeldung bis auf wenige Ausnahmen eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich. Dabei wird zwischen Linienverkehr und Gelegenheitsverkehr unterschieden.

Zum Bereich des Gelegenheitsverkehrs gehören

  • der Verkehr mit Taxen,
  • der Verkehr mit Mietwagen (dabei ist im Gegensatz zum Leihwagen die Vermietung eines Kraftfahrzeuges mit Fahrer/in gemeint) und
  • der Verkehr mit Mietomnibussen sowie Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit Omnibussen.

Ein genehmigungspflichtiger Linienverkehr liegt vor, wenn zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten regelmäßige Verkehrsverbindungen eingerichtet werden, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- oder aussteigen können. Für die Genehmigung von Linienverkehren ist nicht das Landratsamt, sondern das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.

Die personenbeförderungsrechtliche Genehmigung benötigt der Unternehmer für den Betrieb des Unternehmens. Darüber hinaus muss jeder einzelne Fahrer eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens im Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.



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