Sie befinden sich hier:
Startseite
>
Auto, Straße und Verkehr
>
Kfz-Zulassungen
>
Änderung der Adresse
Änderung der Adresse
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Wenn Sie innerhalb des Landkreises umgezogen sind, muss die neue Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) eingetragen werden.
Verfahrensablauf
Der Fahrzeughalter muss nicht persönlich bei der Zulassungsbehörde erscheinen. Er kann einen Vertreter beauftragen. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- bei Firmen: Bestätigung des Gewerbeamtes über die Änderung der Adresse
- aktueller Hauptuntersuchungsbericht
Gebühren
Für die Änderung der Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I berechnen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 11,70 Euro.
Wenn Sie noch die alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) besitzen, ist es erforderlich, dass diese in neue Zulassungspapiere umgetauscht werden. Hierbei entsteht für die Adressenänderung eine Gebühr in Höhe von 15,10 Euro.

