Sie befinden sich hier: Startseite > Auto, Straße und Verkehr > Kfz-Zulassungen > Änderung der Dauer des Saisonzeitraumes bei Saisonkennzeichen


Änderung der Dauer des Saisonzeitraumes bei Saisonkennzeichen

Erforderliche Unterlagen
Gebühren

Sie haben bereits ein Saisonkennzeichen und möchten lediglich den Saisonzeitraum ändern.


Erforderliche Unterlagen
      • § Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
      • § Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
      • § letzter Hauptuntersuchungs- und Abgasuntersuchungsbericht
      • § Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
      • § elektronische Versicherungsbestätigung
      • § Kennzeichenschilder
      • § bei Zulassung auf eine Firma zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Firmeninhabers und Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Gebühren

Für die Änderung der Dauer des Saisonzeitraumes berechnen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 27,40 Euro. Sofern noch alte Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) ausgestellt sind, kommt für den Umtausch in neue Zulassungspapiere (Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II) eine Gebühr in Höhe von 8,70 Euro hinzu.