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Außerbetriebsetzung

Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren

Seit 01.03.2007 wird nicht mehr zwischen vorübergehender Stilllegung oder endgültiger Abmeldung unterschieden. Das Fahrzeug wird generell außer Betrieb gesetzt und kann innerhalb von 7 Jahren unter Vorlage einer gültigen Hauptuntersuchung wieder zugelassen werden. Nach Ablauf von 7 Jahren ist die Vorlage eines Vollgutachtens erforderlich.
Seit 01.09.2008 können Sie selbst bestimmen, ob und für welchen Zeitraum Sie das Kennzeichen für das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug reservieren möchten.


Verfahrensablauf

Der Fahrzeughalter muss nicht persönlich bei der Zulassungsbehörde erscheinen. Er kann einen Vertreter beauftragen. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich. Sie können auch ein Fahrzeug aus einem anderen Landkreis bei uns außer Betrieb setzen lassen.


Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für die Außerbetriebsetzung

      • § Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
      • § Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
      • § Kennzeichenschilder
      • § Erklärung bei der Außerbetriebsetzung

Erforderliche Unterlagen für die Außerbetriebsetzung bei einer Verschrottung eines zugelassenen Fahrzeuges

      • § Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
      • § Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
      • § Kennzeichenschilder
      • § Verwertungsnachweis, den Sie bei der Verschrottung von Ihrem Demontagebetrieb bzw. der Annahmestelle-/Rücknahmestelle erhalten.

Erforderliche Unterlagen bei einer Verschrottung eines bereits außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges

      • § Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
      • § Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
      • § Verwertungsnachweis, den Sie bei der Verschrottung von Ihrem Demontagebetrieb bzw. der Annahmestelle-/Rücknahmestelle erhalten.

Gebühren

Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit HDH-Kennzeichen beträgt 5,90 Euro, mit Verwertungsnachweis 11,00 Euro.

Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges aus einem anderen Landkreis beträgt 11,00 Euro, mit Verwertungsnachweis 16,10 Euro