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Diebstahl des Fahrzeuges

Erforderliche Unterlagen
Gebühren

Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, müssen Sie es bei der Kfz-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.


Erforderliche Unterlagen
      • § Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
      • § Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
      • § Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
      • § Vollmacht, wenn eine andere Person mit dem Vorgang beauftragt wird (Auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.)
      • § Bestätigung der Polizeidienststelle über die Diebstahlsanzeige

Gebühren

Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung des gestohlenen Fahrzeuges beträgt 5,90 Euro.