Sie befinden sich hier:
Startseite
>
Auto, Straße und Verkehr
>
Kfz-Zulassungen
>
Diebstahl des Fahrzeuges
Diebstahl des Fahrzeuges
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, müssen Sie es bei der Kfz-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- Vollmacht, wenn eine andere Person mit dem Vorgang beauftragt wird (Auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.)
- Bestätigung der Polizeidienststelle über die Diebstahlsanzeige
Gebühren
Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung des gestohlenen Fahrzeuges beträgt 5,90 Euro.

