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Halterwechsel – Fahrzeug ist im Landkreis HDH zugelassen

Erforderliche Unterlagen
Gebühren

Das Fahrzeug war bisher im Landkreis Heidenheim zugelassen und wird nun auf einen anderen Fahrzeughalter umgeschrieben.


Erforderliche Unterlagen
      • § Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
      • § Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
      • § aktueller Hauptuntersuchungsbericht
      • § Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
      • § Vollmacht, wenn eine andere Person mit der Zulassung beauftragt wird (Auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.)
      • § elektronische Versicherungsbestätigung
      • § Lastschrifteinzug Kfz-Steuer
      • § Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist und die Kennzeichen übernommen werden.
      • § bei Zulassung auf eine Firma zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Firmeninhabers und Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Gebühren

Die Gebühr für eine Umschreibung innerhalb des Landkreises beträgt 19,20 Euro.
Wenn noch keine neuen Zulassungspapiere ausgestellt wurden und daher die alten Fahrzeugpapiere in Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II umgetauscht werden müssen, beträgt die Gebühr für die Umschreibung 25,30 Euro.