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Halterwechsel - Fahrzeug war oder ist nicht im Landkreis HDH zugelassen

Erforderliche Unterlagen
Gebühren

Das Fahrzeug war bisher nicht im Landkreis Heidenheim zugelassen und wird nun auf einen anderen Fahrzeughalter im Landkreis Heidenheim umgeschrieben.


Erforderliche Unterlagen
      • § Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
      • § Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
      • § aktueller Hauptuntersuchungsbericht
      • § Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
      • § Vollmacht, wenn eine andere Person mit der Zulassung beauftragt wird (Auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.)
      • § elektronische Versicherungsbestätigung
      • § Lastschrifteinzug Kfz-Steuer
      • § Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen und nicht außer Betrieb gesetzt ist
      • § bei Zulassung auf eine Firma zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Firmeninhabers und Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Gebühren

Die Gebühr für eine Umschreibung aus einem anderen Landkreis beträgt 29,50 Euro bis 50,90 Euro. Da die Gebühr von unterschiedlichen Tatbeständen abhängt, können wir Ihnen hier keine genaueren Angaben machen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Gerne können Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung setzen.