Sie befinden sich hier: Startseite > Auto, Straße und Verkehr > Kfz-Zulassungen > Hinweise und Tipps zu Kfz-Zulassungen


Hinweise und Tipps zu Kfz-Zulassungen

Aufrufsystem
Diebstahl
Einzugsermächtigung
Elektronische Versicherungsbestätigung
Händlerschalter
Hauptuntersuchung
Info-Schalter
Kassenautomat
Kennzeichenschilder
Kfz-Steuer
Minderjährige
Nachtbriefkasten
Namensänderungen
Personalausweis
Sicherheitsprüfprotokolle
Terminvereinbarung
Unterlagen
Unternehmen
Verkauf von Fahrzeugen
Verlust von Fahrzeugpapieren oder Kennzeichenschildern
Vollmacht
Wartebereich
Wartezeiten
Wohnsitzwechsel
Wunschkennzeichen
Zulassung
Zulassung über Nacht

Aufrufsystem
Wir arbeiten mit einem modernen Aufrufsystem. Für Sie bedeutet dies, dass Sie sich bei Betreten der Zulassungsbehörde eine Servicemarke ziehen. Sobald die von Ihnen gezogene Nummer auf dem Monitor im Wartebereich erscheint, können Sie zu dem Sachbearbeiter des Schalters gehen, der auf dem Monitor angezeigt wird. Durch dieses System ist uns eine gerechte und zügige Sachbearbeitung möglich.

Diebstahl
Melden Sie bitte den Diebstahl Ihrer Fahrzeugpapiere oder Kennzeichenschilder unverzüglich der Polizei.
Die Polizei stellt Ihnen dann eine Diebstahlsanzeige aus, welche Sie uns bitte vorlegen.

Einzugsermächtigung
Wir bitten die Einzugsermächtigung zu Gunsten des Finanzamts zum Bankeinzug der Kfz-Steuer bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges mit vorzulegen, da wir Ihr Fahrzeug sonst nicht zulassen können.

Elektronische Versicherungsbestätigung
Am 01.03.2008 wurden bereits bundesweit die elektronischen Versicherungsbestätigungen eingeführt. Das heißt, dass wir seit diesem Zeitpunkt nur noch Versicherungsbestätigungen annehmen können, welche einen 7-stelligen alphanumerischen Code beinhalten.

Händlerschalter
Da Kfz-Händler oftmals mehrere Fahrzeuge auf einmal zulassen und es hierdurch sowohl für die Händler als auch für unsere anderen Kunden zu langen Wartezeiten kommen kann, haben wir einen speziellen Händlerschalter eingerichtet. Einerseits um den Händlern zu ermöglichen, die Zulassungen zu einem späteren Zeitpunkt wieder abzuholen und andererseits um lange Wartezeiten für unsere sonstigen Kunden zu vermeiden. Wir bitten die Händler, von der Möglichkeit des Händlerschalters Gebrauch zu machen.
Am Händlerschalter werden auch Zulassungsvorgänge, die über den Nachtbriefkasten eingereicht wurden, bearbeitet.

Hauptuntersuchung
Die Bescheinigung über die Hauptuntersuchung ist mit Ausnahme von Neufahrzeugen bei jedem Vorgang mit Ausnahme von Außerbetriebsetzungen vorzulegen.

Info-Schalter
Sollten Ihre Fragen nicht vollständig beantwortet sein, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Darüber hinaus haben wir in unserer Zulassungsbehörde einen Info-Schalter eingerichtet, an dem Sie vor Ort Auskünfte erhalten.

Kassenautomat
Nachdem Sie am Schalter bedient wurden, können Sie an unserem sich im Eingang befindlichen Kassenautomat den Zulassungsvorgang bezahlen. Hierfür werden Ihnen von uns Kassenkarten ausgegeben. An dem Automat kann sowohl bar als auch mit EC-Karte bezahlt werden.

Kennzeichenschilder
Soweit Sie noch Schilder benötigen, können Sie diese bei einem von drei Kennzeichenherstellern gegenüber der Zulassungsbehörde am Tag der Zulassung erstellen lassen.

Kfz-Steuer
Am 01.07.2007 ist die neue Verordnung der Landesregierung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer in Kraft getreten. Das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt ein Fahrzeug erst zugelassen werden darf, wenn der Fahrzeughalter eine Einzugsermächtigung von einem auf ihn oder einen Dritten lautenden Konto bei einem inländischen Kreditinstitut erteilt oder eine Bescheinigung vorlegt, wonach das Finanzamt auf eine Einzugsermächtigung wegen einer erheblichen Härte für den Fahrzeughalter verzichtet. Ferner darf die Zulassungsbehörde ein Fahrzeug nur zulassen, wenn der Fahrzeughalter bei den Finanzämtern des Landes Baden-Württemberg keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat und keine Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer schuldet.
Wir bitten daher die Ermächtigung zu Gunsten des Finanzamts zum Bankeinzug der Kfz-Steuer bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges mit vorzulegen, da wir Ihr Fahrzeug sonst nicht zulassen können.
Auskünfte zur Steuerberechnung bzw. Steuerhöhe für Ihr Fahrzeug kann Ihnen das Finanzamt erteilen.

Minderjährige
Bei Zulassung eines Fahrzeugs auf Minderjährige müssen alle Erziehungsberechtigten, im Regelfall beide Elternteile, schriftlich ihr Einverständnis hierzu erklären.

Nachtbriefkasten
Am Eingangsbereich der Zulassungsbehörde befindet sich unser Nachtbriefkasten. Dort können Sie eine Mitteilung abgeben, welchen Zulassungsvorgang Sie benötigen und Ihre Anschrift und Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, hinterlassen sowie die für einen Zulassungsvorgang erforderlichen Unterlagen in einem Umschlag beifügen. Der Zulassungsvorgang wird dann von uns vorrangig bearbeitet und kann von Ihnen am nächsten Werktag ab 08:30 Uhr abgeholt werden.

Namensänderungen
Wenn Sie Ihren Namen ändern, müssen Sie dies der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen, da die Änderung Ihres Namens in die Zulassungsbescheinigungen einzutragen ist.

Personalausweis
Für jeden Zulassungsvorgang benötigen wir den Personalausweis oder Reisepass mit der Meldebestätigung des Fahrzeughalters.

Sicherheitsprüfprotokolle
Sicherheitsprüfprotokolle sind bei verschiedenen Fahrzeugklassen wie z. B. Kraftomnibussen und anderen Kraftfahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen sowie Kraftfahrzeugen, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Zugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 t, Anhängern, einschließlich angehängter Arbeitsmaschinen und Wohnanhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 10 t bei jedem Zulassungsvorgang vorzulegen. Hiervon ausgenommen sind Neufahrzeuge. Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung der Fahrzeugklassen nicht abschließend ist.

Terminvereinbarung
Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, haben wir in der Kfz-Zulassungsbehörde für unsere Privatkunden einen Terminschalter eingerichtet.

Unterlagen
Bitte informieren Sie sich vorab, welche Unterlagen Sie für den von Ihnen gewünschten Zulassungsvorgang benötigen. Sie ersparen sich damit, unter Umständen ein zweites Mal kommen zu müssen. Für die Zulassung müssen die Unterlagen vollständig vorliegen, andernfalls können wir den Zulassungsvorgang nicht bearbeiten.

Unternehmen
Bei Zulassung eines Fahrzeugs auf ein Unternehmen ist bei Einzelunternehmen die Gewerbeanmeldung sowie der Personalausweis des Firmeninhabers, bei juristischen Personen der Handelsregisterauszug vorzulegen.

Verkauf von Fahrzeugen
Bei einem Verkauf eines Fahrzeugs empfehlen wir Ihnen dringend, dieses vorher auf jeden Fall außer Betrieb setzen zu lassen. Ansonsten sind von Ihnen bis zur Außerbetriebsetzung, die dann nicht mehr in Ihrer Hand liegt, Steuer und Versicherung für das Fahrzeug zu zahlen. Sollten Sie das Fahrzeug dennoch Ihrem Käufer zugelassen mitgegeben haben, teilen Sie uns bitte unverzüglich den Namen und die Anschrift des Erwerbers mit.
Wir empfehlen Ihnen, sich den Ausweis des Käufers Ihres Fahrzeugs zeigen zu lassen und sich die Personalidentifizierungsnummer abzuschreiben oder eine Kopie des Ausweises zu machen.

Verlust von Fahrzeugpapieren oder Kennzeichenschildern
Wenn Sie Ihre Fahrzeugpapiere oder Kennzeichenschilder verloren haben, ohne dass eine Straftat vorliegt, melden Sie den Verlust bitte unverzüglich Ihrer Zulassungsbehörde (vgl. auch Diebstahl).

Vollmacht
Eine Vollmacht ist immer dann erforderlich, wenn Sie eine andere Person mit dem Zulassungsvorgang beauftragen (auch Familienangehörige). Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und zu unterschreiben. Bei der Zulassung eines Fahrzeugs durch Dritte benötigen wir ebenfalls eine Kopie des Ausweises oder des Reisepasses und der Meldebescheinigung des Fahrzeughalters und des Beauftragten.

Wartebereich
In unserer Zulassungsbehörde befindet sich für Sie ein heller, freundlicher Warteraum mit Sitzgelegenheiten, Kinderspielecke und einem Getränkeautomat. In unmittelbarer Nähe zu unserer Zulassungsbehörde (2 Minuten Fußweg) befindet sich auch ein Kinderspielplatz. Sollte es zu Wartezeiten kommen, hoffen wir damit ein wenig zu Ihrem Wohlbefinden beitragen zu können.

Wartezeiten
Wir sind bestrebt die eingehenden Zulassungsvorgänge unverzüglich zu bearbeiten. Allerdings lassen sich Wartezeiten leider nicht immer vermeiden. Stoßzeiten sind oftmals am späten Vormittag sowie am ersten und letzten Tag im Monat zu verzeichnen, diese können wir nicht in allen Fällen auffangen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Wohnsitzwechsel
Wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln müssen Sie Ihren neuen Wohnort der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob der neue Wohnort in demselben oder einem anderen Landkreis liegt. Denn der Wohnsitzwechsel ist in die Zulassungspapiere einzutragen.

Wunschkennzeichen
Gegen eine geringe Gebühr erteilen wir Ihnen auch Wunschkennzeichen, wenn Sie dies am Schalter beantragen oder das Kennzeichen bereits im Internet reserviert haben und das Kennzeichen noch nicht ausgegeben ist.

Zulassung
Die für die Zulassung erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte unserer Infobroschüre Kfz-Zulassungsbehörde sowie den weiteren Hinweisen auf unserer Homepage.

Zulassung über Nacht
Wir lassen Ihnen Ihr Fahrzeug auch gerne „über Nacht“ zu. Hierzu können Sie entweder die entsprechenden Zulassungsunterlagen am Vortag am Schalter abgeben oder diese mit Ihrem Zulassungswunsch in einem Umschlag in unseren Nachtbriefkasten einwerfen. Bitte geben Sie auch Ihre Anschrift und eine Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, an. Der Zulassungsvorgang wird dann von uns vorrangig bearbeitet und kann von Ihnen am nächsten Werktag ab 08:30 Uhr am Händlerschalter abgeholt werden. Bitte informieren Sie sich zuvor, welche Unterlagen von uns benötigt werden, da ansonsten der Zulassungsvorgang von uns nicht vollständig bearbeitet werden kann.