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Historisches Kennzeichen

Erforderliche Unterlagen
Gebühren

Vom Fahrzeughalter wird ein historisches Kennzeichen beantragt. Das Fahrzeug ist mindestens 30 Jahre alt.


Erforderliche Unterlagen
      • § Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs
      • § Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
      • § Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
      • § Abmeldebestätigung, wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde. In diesem Fall kann kein Fahrzeugschein mehr vorgelegt werden, da dieser bei der Stilllegung eingezogen wurde.
      • § aktueller Hauptuntersuchungsbericht
      • § Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
      • § Vollmacht, wenn eine andere Person mit der Zulassung beauftragt wird (Auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.)
      • § elektronische Versicherungsbestätigung
      • § Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen und nicht außer Betrieb gesetzt ist.
      • § Lastschrifteinzug Kfz-Steuer
      • § bei Zulassung auf eine Firma zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Firmeninhabers und Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Gebühren

Die Gebühr für die Zulassung eines historischen Kennzeichens beträgt 27,40 Euro. Wenn noch keine neuen Zulassungspapiere ausgestellt wurden und daher die alten Fahrzeugpapiere in Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II umgetauscht werden müssen, beträgt die Gebühr insgesamt 36,10 Euro.