Ansprechpartner/in
Formulare
Publikationen
Schlagwörter
Sie befinden sich hier:
Startseite
>
Auto, Straße und Verkehr
>
Kfz-Zulassungen
>
Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Nicht zugelassene Fahrzeuge können zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen führen. Das Kurzzeitkennzeichen hat eine Gültigkeit von maximal 5 Tagen ab Ausstellungstag. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- Vollmacht, wenn eine andere Person mit der Zulassung beauftragt wird (Auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- bei Zulassung auf eine Firma zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Firmeninhabers und Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Gebühren
Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen beträgt 10,50 Euro.

