Sie befinden sich hier: Startseite > Auto, Straße und Verkehr > Kfz-Zulassungen > Kurzzeitkennzeichen


Kurzzeitkennzeichen

Erforderliche Unterlagen
Gebühren

Nicht zugelassene Fahrzeuge können zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen führen. Das Kurzzeitkennzeichen hat eine Gültigkeit von maximal 5 Tagen ab Ausstellungstag. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.


Erforderliche Unterlagen
      • § Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
      • § Vollmacht, wenn eine andere Person mit der Zulassung beauftragt wird (Auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.)
      • § elektronische Versicherungsbestätigung
      • § bei Zulassung auf eine Firma zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Firmeninhabers und Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Gebühren

Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen beträgt 10,50 Euro.