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Namensänderung - Fahrzeughalter bleibt gleich

Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren

Wenn sich Ihr Name geändert hat (z.B. durch Heirat etc.), muss dies in die Zulassungspapiere eingetragen werden.


Verfahrensablauf

Der Fahrzeughalter muss nicht persönlich bei der Zulassungsbehörde erscheinen. Er kann einen Vertreter beauftragen. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.


Erforderliche Unterlagen
      • § Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
      • § Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
      • § Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
      • § aktueller Hauptuntersuchungsbericht

Gebühren

Für die Änderung des Namens in Ihren Zulassungspapieren berechnen wir Ihnen 11,70 Euro. Wenn Sie noch die alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) besitzen, müssen diese in neue Zulassungspapiere umgetauscht werden. Hierbei entsteht für die Adressenänderung eine Gebühr in Höhe von 15,10 Euro.