Sie befinden sich hier: Startseite > Auto, Straße und Verkehr > Kfz-Zulassungen > Rote Dauerkennzeichen


Rote Dauerkennzeichen

Erforderliche Unterlagen
Gebühren

Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten gibt die Kfz-Zulassungsbehörde an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler aus. Die roten Dauerkennzeichen werden bei erstmaliger Zuteilung zunächst befristet ausgegeben.


Erforderliche Unterlagen
      • § Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Firmeninhabers
      • § Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
      • § Polizeiliches Führungszeugnis des Firmeninhabers oder Geschäftsführers
      • § Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (des Firmeninhabers oder Geschäftsführers)
      • § elektronische Versicherungsbestätigung
      • § schriftlicher Antrag mit Angaben über die Art des Betriebes, Begründung des Bedarfs für rote Kennzeichen sowie die Anzahl der Stellplätze
      • § Lastschrifteinzug Kfz-Steuer

Gebühren

Für die Neuzuteilung eines roten Dauerkennzeichens berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 100,00 Euro.