Sie befinden sich hier:
Startseite
>
Auto, Straße und Verkehr
>
Kfz-Zulassungen
>
Rote Dauerkennzeichen
Rote Dauerkennzeichen
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten gibt die Kfz-Zulassungsbehörde an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler aus. Die roten Dauerkennzeichen werden bei erstmaliger Zuteilung zunächst befristet ausgegeben.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Firmeninhabers
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Polizeiliches Führungszeugnis des Firmeninhabers oder Geschäftsführers
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (des Firmeninhabers oder Geschäftsführers)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- schriftlicher Antrag mit Angaben über die Art des Betriebes, Begründung des Bedarfs für rote Kennzeichen sowie die Anzahl der Stellplätze
- Lastschrifteinzug Kfz-Steuer
Gebühren
Für die Neuzuteilung eines roten Dauerkennzeichens berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 100,00 Euro.

