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Rote Oldtimerkennzeichen

Erforderliche Unterlagen
Gebühren

Wenn Sie ein oder mehrere mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge nicht zulassen möchten, können Sie für die Durchführung bestimmter Fahrten ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen. Ein rotes Oldtimerkennzeichen kann für die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen verwendet werden. Das Kennzeichen darf auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge verwendet werden. Das Kennzeichen darf nur an den Fahrzeugen verwendet werden, für die es ausgegeben worden ist. Für das Kennzeichen muss auch ein Fahrtenbuch geführt werden.


Erforderliche Unterlagen
      • § Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II für das Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt sein muss.
      • § Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
      • § Abmeldebestätigung, wenn das Fahrzeug vor dem 01.01.2005 stillgelegt wurde. In diesem Fall kann kein Fahrzeugschein mehr vorgelegt werden, da dieser bei der Stilllegung eingezogen wurde.
      • § Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs
      • § gültige Hauptuntersuchung
      • § Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
      • § Polizeiliches Führungszeugnis des Fahrzeughalters
      • § elektronische Versicherungsbestätigung
      • § Vollmacht, wenn eine andere Person mit der Zulassung beauftragt wird (Auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.)
      • § Lastschrifteinzug Kfz-Steuer
      • § bei Zulassung auf eine Firma zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Firmeninhabers und Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
      • § Polizeiliches Führungszeugnis des Firmeninhabers oder Geschäftsführers

Gebühren

Für die Neuzuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens berechnen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 100,00 Euro.