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Saisonkennzeichen

Erforderliche Unterlagen
Gebühren

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht ganzjährig zulassen möchten, der Betriebszeitraum jedoch jedes Jahr gleich ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zuzulassen. Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen. Er muss mindestens 2 Monate und darf höchstens 11 Monate umfassen. Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden.


Erforderliche Unterlagen
      • § Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
      • § Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
      • § aktueller Hauptuntersuchungsbericht
      • § Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
      • § Vollmacht, wenn eine andere Person mit der Zulassung beauftragt wird (Auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.)
      • § elektronische Versicherungsbestätigung
      • § Lastschrifteinzug Kfz-Steuer
      • § Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen und nicht außer Betrieb gesetzt ist.
      • § bei Zulassung auf eine Firma zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Firmeninhabers und Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Gebühren

Die Gebühr für ein Saisonkennzeichen beträgt 27,40 Euro. Wenn noch keine neuen Zulassungspapiere ausgestellt wurden und daher die alten Fahrzeugpapiere in Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II umgetauscht werden müssen, beträgt die Gebühr insgesamt 36,10 Euro.