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Verlust des Fahrzeugbriefes/Zulassungsbescheinigung Teil II

Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren

Wenn Ihnen Ihr Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II abhanden gekommen ist oder gestohlen wurde, ist erforderlich, dass Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde eine Ersatzausfertigung beantragen.


Verfahrensablauf

Der abhanden gekommene bzw. gestohlene Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II wird aufgeboten und bundesweit über das Kraftfahrt-Bundesamt ausgeschrieben.


Erforderliche Unterlagen
      • § Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
      • § aktueller Hauptuntersuchungsbericht
      • § Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
      • § Vollmacht, wenn eine andere Person mit dem Vorgang beauftragt wird (Auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.)
      • § Versicherung an Eides statt durch den Fahrzeughalter oder den Vollmachtsinhaber, wenn sich die Vollmacht ausdrücklich darauf erstreckt
      • § bei Diebstahl: Bestätigung der Polizeidienststelle über die Diebstahlanzeige

Gebühren

Die Gebühr für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II bei Verlust beträgt einschließlich der Aufbietungsgebühr 101,00 Euro. Wenn eine Diebstahlsanzeige von der Polizei vorgelegt wird, beträgt die Gebühr für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II 70,30 Euro.