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Verlust des Fahrzeugscheines/Zulassungsbescheinigung Teil I

Erforderliche Unterlagen
Gebühren

Wenn Ihnen Ihr Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I abhanden gekommen ist oder gestohlen wurde, ist erforderlich, dass Sie bei der Zulassungsbehörde eine Ersatzausfertigung beantragen.


Erforderliche Unterlagen
      • § Fahrzeugbrief, sofern noch keine neuen Zulassungspapiere ausgestellt wurden
      • § aktueller Hauptuntersuchungsbericht
      • § Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
      • § Vollmacht, wenn eine andere Person mit dem Vorgang beauftragt wird (Auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.)
      • § Versicherung an Eides statt durch den Fahrzeughalter oder den Vollmachtsinhaber, wenn sich die Vollmacht ausdrücklich darauf erstreckt
      • § bei Diebstahl: Bestätigung der Polizeidienststelle über die Diebstahlsanzeige

Gebühren

Die Gebühr für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beträgt bei Verlust 41,90 Euro. Wenn eine Diebstahlsanzeige von der Polizei vorgelegt wird, beträgt die Gebühr für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I 11,20 Euro. Wenn noch keine neuen Zulassungspapiere ausgestellt wurden und daher der Fahrzeugbrief in eine Zulassungsbescheinigung Teil II umgetauscht werden muss, erhöht sich die Gebühr um 8,70 Euro.