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Verlust des Fahrzeugscheines/Zulassungsbescheinigung Teil I
Verlust des Fahrzeugscheines/Zulassungsbescheinigung Teil I
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Wenn Ihnen Ihr Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I abhanden gekommen ist oder gestohlen wurde, ist erforderlich, dass Sie bei der Zulassungsbehörde eine Ersatzausfertigung beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugbrief, sofern noch keine neuen Zulassungspapiere ausgestellt wurden
- aktueller Hauptuntersuchungsbericht
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- Vollmacht, wenn eine andere Person mit dem Vorgang beauftragt wird (Auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.)
- Versicherung an Eides statt durch den Fahrzeughalter oder den Vollmachtsinhaber, wenn sich die Vollmacht ausdrücklich darauf erstreckt
- bei Diebstahl: Bestätigung der Polizeidienststelle über die Diebstahlsanzeige
Gebühren
Die Gebühr für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beträgt bei Verlust 41,90 Euro. Wenn eine Diebstahlsanzeige von der Polizei vorgelegt wird, beträgt die Gebühr für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I 11,20 Euro. Wenn noch keine neuen Zulassungspapiere ausgestellt wurden und daher der Fahrzeugbrief in eine Zulassungsbescheinigung Teil II umgetauscht werden muss, erhöht sich die Gebühr um 8,70 Euro.

