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Verlust Kennzeichenschild
Verlust Kennzeichenschild
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Wenn Ihnen ein Kennzeichenschild bzw. beide Kennzeichenschilder abhanden gekommen sind oder gestohlen wurden, müssen Sie dies der Zulassungsbehörde melden.
Verfahrensablauf
Das abhanden gekommene Kennzeichenschild wird im Fahndungssystem der Polizei
10 Jahre zur Fahndung ausgeschrieben. Für Ihr Fahrzeug wird ein anderes Kennzeichenschild zugeteilt.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- letzter Hauptuntersuchungs- und Abgasuntersuchungsbericht
- Wenn nur ein Kennzeichenschild abhanden gekommen ist, muss das noch vorhandene Kennzeichenschild zur Entstempelung vorgelegt werden
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- Vollmacht, wenn eine andere Person mit dem Vorgang beauftragt wird (Auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.)
- Versicherung an Eides statt durch den Fahrzeughalter oder den Vollmachtsinhaber, wenn sich die Vollmacht ausdrücklich darauf erstreckt
- bei Diebstahl: Bestätigung der Polizeidienststelle über die Diebstahlsanzeige
Gebühren
Für die Umbeschilderung des Fahrzeuges entsteht eine Gebühr in Höhe von 58,10 Euro. Wenn noch keine neuen Zulassungspapiere ausgestellt wurden und daher die alten Fahrzeugpapiere in Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II umgetauscht werden müssen, erhöht sich die Gebühr um 8,70 Euro.

