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Verschrottung

Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren

Wenn ein Fahrzeug verschrottet wird, muss es bei der Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt werden.


Verfahrensablauf

Es ist nicht erforderlich, dass der Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsbehörde erscheint. Er kann einen Vertreter beauftragen. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich. Sie können auch ein Fahrzeug aus einem anderen Landkreis mit Verwertungsnachweis bei uns außer Betrieb setzen lassen.


Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für die Außerbetriebsetzung bei einer Verschrottung eines zugelassenen Fahrzeuges

      • § Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
      • § Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
      • § Kennzeichenschilder
      • § Verwertungsnachweis (Diesen erhalten Sie bei der Verschrottung von Ihrem Demontagebetrieb bzw. der Annahmestelle-/Rücknahmestelle.)

Erforderliche Unterlagen bei einer Verschrottung eines bereits außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges

      • § Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
      • § Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
      • § Verwertungsnachweis (Diesen erhalten Sie bei der Verschrottung von Ihrem Demontagebetrieb bzw. der Annahmestelle-/Rücknahmestelle.)

Gebühren

Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit HDH-Kennzeichen und Verwertungsnachweis beträgt 11,00 Euro.

Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges aus einem anderen Landkreis mit Verwertungsnachweis beträgt 16,10 Euro.