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Wiederzulassung auf den gleichen Halter

Erforderliche Unterlagen
Gebühren

Ihr Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt und soll wieder auf den gleichen Fahrzeughalter zugelassen werden.


Erforderliche Unterlagen
      • § Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
      • § Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
      • § aktueller Hauptuntersuchungsbericht
      • § Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
      • § Vollmacht, wenn eine andere Person mit der Zulassung beauftragt wird (Auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.)
      • § elektronische Versicherungsbestätigung
      • § Lastschrifteinzug Kfz-Steuer
      • § Kennzeichenschilder
      • § bei Zulassung auf eine Firma zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Firmeninhabers und Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Gebühren

Für die Wiederzulassung eines Fahrzeuges berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 11,70 Euro. Wenn noch keine neuen Zulassungspapiere ausgestellt wurden und daher die alten Fahrzeugpapiere in Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II umgetauscht werden müssen, beträgt die Gebühr insgesamt 20,20 Euro.