Berufkraftfahrerqualifikation - Anerkennung als Ausbildungsstätte
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Hinweise und Tipps
Sie möchten als Träger einer Ausbildungsstätte im Rahmen des Berufkraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation und/oder Weiterbildung durchführen. Hierzu muss Ihr Betrieb als Ausbildungsstätte anerkannt sein.
Voraussetzungen
Ihr Betrieb wird als Ausbildungsstätte anerkannt, wenn
- Sie unter die gesetzlich anerkannten Ausbildungsstätten fallen
- Sie von einer Behörde als Ausbildungsstätte anerkannt worden sind
Verfahrensablauf
Ihren formlosen Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte reichen Sie schriftlich bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Heidenheim ein. Fügen Sie dem Antrag gleich alle benötigten Unterlagen bei.
Sie werden dann von uns benachrichtigt, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und uns die benötigten Unterlagen vorliegen. Parallel hierzu wird sich die von uns beauftragte Stelle mit Ihnen in Verbindung setzten, um einen Termin zur Abnahme des Ausbildungsraumes zu vereinbaren.
Die Anerkennung in Form eines schriftlichen Bescheides wird Ihnen unverzüglich übersandt, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und uns alle Unterlagen einschließlich der Raumabnahme vorliegen. Geben Sie daher Ihren Antrag frühzeitig vor der ersten geplanten Ausbildung ab.
Erforderliche Unterlagen
Je nach Anerkennungsverfahren benötigen wir ganz unterschiedliche Unterlagen und Nachweise. Setzen Sie sich doch ganz einfach mit uns in Verbindung, dann werden wir Sie gerne über die für Sie zutreffenden Anerkennungsverfahren sowie die jeweils dazugehörigen Unterlagen und Nachweise informieren.
Gebühren
Je nach Anerkennungsverfahren können Gebühren bis zu 511,00 € anfallen.
Hinweise und Tipps
Sie benötigen für jeden einzelnen Ausbildungsort eine Anerkennung. Setzten Sie sich deshalb rechtzeitig mit der Stadt- oder Landkreisverwaltung Ihres neu geplanten Ausbildungsortes in Verbindung.

