Öffentlicher Personennahverkehr
Aufgaben des Landkreises
Aufgaben des Landes
Heidenheimer Tarifverbund (htv)
Fahrplanauskünfte
Kreisfahrplan
Mit dem ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg (ÖPNV = Öffentlicher Personennahverkehr) ist dem Landkreis im Jahr 1996 die Aufgabenträgerschaft für den straßengebundenen ÖPNV zugewiesen worden. Im Rahmen dieser (vom Gesetzgeber bewusst als „freiwillig“ bezeichneten) Aufgabe sind seitdem unter Regie bzw. finanzieller Mitwirkung des Landkreises eine ganze Reihe von Verbesserungsmaßnahmen realisiert worden. Zu nennen sind hier insbesondere die Gründung des Heidenheimer Tarifverbundes (htv), die Realisierung von neuen Stadtverkehrskonzepten in Heidenheim und Giengen, die Einführung einer Interregio-Express-Linie auf der Brenzbahn und die Schaffung eines Übergangstarifs zum benachbarten Donau-Iller-Nahverkehrsverbund. Die Verantwortung für die Erbringung der Fahrleistungen, das Fahrplanangebot und den Fahrausweisvertrieb liegt weiterhin bei den einzelnen Verkehrsunternehmen.
Nach § 7 Absatz 1 der EU-Verordnung 1370/2007 ist der Landkreis Heidenheim als Aufgabenträger im ÖPNV verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über seine Ausgleichsleistungen an Betreiber von öffentlichen Personenverkehrsdiensten zu veröffentlichen. Den Bericht für das Jahr 2010 finden Sie unter Publikationen.
Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist das Land, das hierfür vom Bund die so genannten Regionalisierungsmittel erhält. Zur Aufgabenerfüllung hat das Land die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH gegründet, die die SPNV-Leistungen plant und ausschreibt. Das Land schließt auf Grundlage dieser Ausschreibungen Verkehrsverträge mit der DB und anderen Betreibern. Weitere Einzelheiten zu den Aktivitäten des Landes finden Sie auf den Internetseiten des 3-Löwen-Taktes.
Heidenheimer Tarifverbund (htv)
Unter dem Dach des vom Landkreis initiierten und finanzierten Heidenheimer Tarifverbundes (htv) sind seit 01.12.1998 fünf Verkehrsunternehmen zusammengeschlossen. Diese bieten ihre Leistungen - egal ob Bus oder Bahn - für alle Fahrten innerhalb des Landkreises zu einheitlichen Preisen und Bedingungen an. Mit einem Fahrschein können alle öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden. Einzelheiten zu Fahrscheinarten und Preisen finden Sie auf den Internetseiten des Heidenheimer Tarifverbundes.
Fahrplanauskünfte über das Internet erhalten Sie unter www.efa-bw.de (Elektronische Fahrplan-Auskunft). Die bundesweiten Zugverbindungen der DB AG können Sie unter www.bahn.de abrufen.
Die telefonische Fahrplanauskunft Baden-Württemberg ist unter Tel. 01805 779966 rund um die Uhr für Sie erreichbar (14 ct./Min. aus dem Festnetz; Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend - ab 01.03.2010: max. 42 ct./Min.).
Unseren kostenlosen Kreisfahrplan erhalten Sie unter anderem beim Bahnhof in Heidenheim, in den Verkaufsstellen der Busunternehmen und bei den Bürgermeisterämtern.

