Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Allgemein
Mit den Sozialvorschriften im Straßenverkehr werden auf nationaler und internationaler Ebene vor allem die zulässigen täglichen Lenkzeiten, die Höchstlenkzeiten innerhalb zweier aufeinanderfolgender Wochen, die Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten der Mitglieder des Fahrpersonals im Güter- und Personenbeförderungsverkehr geregelt. In diesen Vorschriften ist aber auch geregelt, dass die einzelnen Zeitgruppen wie Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten mit einem im Fahrzeug eingebauten mechanischen oder elektronischen (digitalen) Kontrollgerät aufgezeichnet werden müssen.
Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr die sowohl von den Unternehmern und deren Verantwortlichen als auch von den Fahrern bzw. den Mitgliedern des Fahrpersonals zu beachten und einzuhalten sind, verfolgen den Zweck, die Fahrer oder die Mitglieder des Fahrpersonals von Lastkraftwagen und Omnibussen an ihrem Arbeitsplatz im fahrenden Fahrzeug vor gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen und die Sicherheit im Straßenverkehr allgemein zu erhöhen.
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung, überwacht die Sozialvorschriften im Straßenverkehr für das Fahrpersonal, insbesondere die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer. Hierzu gehört die Prüfung und Ahndung von festgestellten Ordnungswidrigkeiten, die im Rahmen der Straßenkontrollen durch das Bundesamt für Güterverkehr oder die Polizei ermittelt werden, als auch die Ahndung von Verstößen, die bei durchgeführten Betriebskontrollen und -prüfungen in den Unternehmen vor Ort durch uns selbst festgestellt werden.

