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Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Im Bereich des Straßenverkehrs kommt dem Ordnungswidrigkeitenrecht eine zentrale Bedeutung zu. Ungefähr 95 % aller Ordnungswidrigkeitenverfahren sind verkehrsrechtliche Verfahren. Die Mehrzahl der Verkehrsverstöße sind geringfügige Ordnungswidrigkeiten und werden mit einem Verwarnungsangebot in Höhe von bis zu 35.- € geahndet. Erst wenn das Verwarnungsgeld nicht innerhalb einer Frist bezahlt wird, kommt es zu einem Bußgeldverfahren. Bei Verkehrsverstößen, die nach dem Bundeinheitlichen Tatbestandskatalog mit einem Regelsatz ab 40.-€ zu ahnden sind, kommen zusätzlich Eintragungen in das Verkehrszentralregister hinzu.



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