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Sondernutzung und Leitungsverlegung
Sondernutzung und Leitungsverlegung
Wenn Sie eine Bundes-, Landes- oder Kreisstraße über den üblichen Gebrauch zum Verkehr (sog. Gemeingebrauch) hinausgehend nutzen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Sondernutzung.
Hierzu gehören z. B. private Zufahrten/Zugänge zur Straße außerhalb von Ortsdurchfahrten.
Wenn Sie eine Ver- oder Entsorgungsleitung (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation) im öffentlichen Straßenraum verlegen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Leitungsverlegung.

