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Selbstverursachte Schäden an Straßeneinrichtungen
Selbst verursachte Schäden an Straßeneinrichtungen
Sollte Ihnen ein Unfall passieren, bei dem Sie Schäden an Einrichtungen der Straße wie z. B. Schutzplanken, Leitpfosten, Verkehrszeichen etc. verursacht haben, sind Sie verpflichtet, diese bei der Straßenmeisterei Heidenheim zu melden.

