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Erlaubnisse für Großraum- und Schwertransporte

Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Hinweise und Tipps

Einer Erlaubnis bzw. einer Ausnahmegenehmigung bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die nach der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung zulässigen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt. Die zulässigen Grenzen für Abmessungen, Achslasten, Gesamtgewichte sowie Sichtfelder hängen von den technischen Daten des Fahrzeugs ab. Wenn Sie Zweifel haben, ob für die von Ihnen geplante Fahrt eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


Voraussetzungen

Die Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung kann unter anderem dann erteilt werden, wenn

      • § für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht möglich ist,
      • § geeignete Straßen zur Verfügung stehen,
      • § eine unteilbare Ladung befördert wird.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung kann schriftlich oder per Fax beantragt werden. Dafür ist ein vorgeschriebenes Formular zu verwenden, das Ihnen zum Download zur Verfügung steht.
Ein Antrag kann mit Hilfe des Onlinedienstes "VEMAGS - Verfahrensmanagement Großraum - und Schwerverkehr" auch über das Internet gestellt werden.
Die Straßenverkehrsbehörde wird die von der vorgesehenen Transportstrecke betroffenen Behörden und Stellen anhören und nach Vorliegen aller Stellungnahmen einen Bescheid erstellen, der an die den Antrag stellende Firma ergeht.


Erforderliche Unterlagen

Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und /oder Schwertransporten zur Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten gem. § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Ziffer 2 und 5 StVO.


Gebühren

Die Gebühren liegen zwischen 40 Euro und 300 Euro.


Hinweise und Tipps

Die Bearbeitung der Anträge erfordert in der Regel zwei Wochen. Teilweise können sogar längere Fristen erforderlich sein. Daher sollte der Antrag spätestens 2 Wochen vor dem beabsichtigten Beförderungstermin gestellt werden.
Das Landratsamt Heidenheim, Fachbereich Straßenverkehr, ist mit Ausnahme der großen Kreisstädte Heidenheim und Giengen für den gesamten Landkreis Heidenheim zuständig.