Transportgenehmigung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Sofern Sie gewerblich Abfälle zur Beseitigung oder gefährliche Abfälle zur Verwertung transportieren möchten benötigen Sie eine Transportgenehmigung nach § 49 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes KrW-/AbfG.
Die Genehmigungspflicht entfällt, sofern Sie zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sind und dies unter Beifügung des Nachweises der Fachbetriebseigenschaft dem zuständigen Landratsamt angezeigt haben.
Voraussetzungen
Die Genehmigung wird erteilt, wenn keine Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers oder der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen ergeben und der Einsammler, Beförderer und die von ihnen beauftragten Dritten die notwendige Sach- und Fachkunde besitzen.
Verfahrensablauf
Das Antragsformular ist zusammen mit den für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Genaue Angaben zum Verfahren und den einzureichenden Unterlagen können Sie der Transportgenehmigungsverordnung, siehe Externer Link, entnehmen
Gebühren
Für die Erteilung der Genehmigung wird eine Gebühr zwischen 250 € und 5000 € erhoben.

