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Baukontrollen ungenehmigter Gebäude

Wenn wir bei Kontrollen ungenehmigt errichtete Gebäude oder bauliche Anlagen feststellen, prüfen wir, ob diese genehmigungspflichtig sind oder verfahrensfrei errichtet werden konnten. Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben werden Sie von uns aufgefordert ein Baugesuch einzureichen. Für die nachträgliche Genehmigung bereits errichteter Gebäude wir eine erhöhte Genehmigungsgebühr erhoben, da die Kontrollen ein erhöhter Verwaltungsaufwand sind.