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Bauen am Wald

Bauplätze in der Nähe von Wald sind aufgrund des ausgeglichenen Klimas und der Schönheit von Waldrändern sehr begehrt. Den Schutz des Waldes und der angrenzenden Gebäude regelt der § 4 (3) der Landesbauordnung Baden-Württemberg.

So müssen aus Brandschutzgründen bauliche Anlagen mit Feuerstätten mindestens 30 m von Wäldern, Mooren und Heiden entfernt sein.

Da die Gefahren durch umstürzende Bäume für die Gebäude und ihre Bewohner groß sein können, ist dieselbe Entfernung mit Gebäuden von Wäldern sowie (bei Neuaufforstungen) mit Wäldern von Gebäuden einzuhalten. Ausnahmen können zugelassen werden. Es können aber auch größere Abstände verlangt werden, soweit dies wegen des Brandschutzes oder zur Sicherheit der Gebäude erforderlich ist.

Dies gilt nicht für Gebäude, die nach den Festsetzungen des Bebauungsplans mit einem geringeren Abstand zulässig sind, sowie für bauliche Änderungen rechtmäßig erstellter baulicher Anlagen. Das heißt, dass Grundstückseigentümer notwendige Modernisierungen und bauliche Änderungen durchführen können, auch wenn die Bestandsgebäude - bei der Errichtung rechtmäßig - den Waldabstand nicht einhalten.