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Baugenehmigung (Roter Punkt)

Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Hinweise und Tipps

Baufreigabeschein, Roter Punkt

Die Errichtung und der Abbruch von Gebäude und baulichen Anlagen ist genehmigungspflichtig.
Das Landratsamt Heidenheim als untere Baurechtsbehörde erteilt diese Genehmigungen


Voraussetzungen

Das Genehmigungsverfahren kann für alle Gebäude angewandt werden.


Verfahrensablauf

Die Unterlagen sind dreifach bei der jeweils zuständigen Gemeinde vollständig einzureichen.
Die Gemeinde leitet die Unterlagen innerhalb von 3 Arbeitstagen an den Landkreis weiter.
Der Landkreis prüft innerhalb 10 Arbeitstagen die Vollständigkeit der Unterlagen und informiert den Bauherrn.
Der Landkreis entscheidet bei Wohngebäuden, Garagen und Nebenanlagen innerhalb eines Monats, bei den übrigen Vorhaben innerhalb zwei Monaten. Diese Fristen beginnen sobald die vollständigen Bauvorlagen eingereicht sind und alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen vorliegen.

Ab 15.000.-€ Baukosten ist ein statistischer Erhebungsbogen für das Vorhaben auszufüllen. Siehe Externer Link „statistisches Landesamt“


Erforderliche Unterlagen

- Antrag auf Baugenehmigung
- Lageplan
- Bauzeichnungen einschließlich Entwässerung
- Baubeschreibung
- statische Unterlagen (können nachgereicht werden)
- Bauleiterbestellung (kann nachgereicht werden)
- Angaben zu gewerblichen Anlagen (falls gewerblichen Bauvorhaben)


Gebühren

Für die Erteilung der Baugenehmigung wird eine Gebühr von 6/1000 der Baukosten mindestens jedoch 100 € erhoben.
Für die Bauüberwachung wird eine Gebühr von 1/1000 der Baukosten mindestens jedoch 50 € erhoben.


Hinweise und Tipps

Formulare zum Baugenehmigungsverfahren finden sie bei den externen Links



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