Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Maßnahmen an einem Kulturdenkmal, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in der Umgebung eines Denkmals. Ist für das Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich, muss die Denkmalschutzbehörde zustimmen.
Bauwerke sind Kulturdenkmale, wenn an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießen einen zusätzlichen Schutz durch Eintragung in das Denkmalbuch. Das gilt auch für Kulturdenkmale, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Denkmalschutzgesetzes in entsprechenden Verzeichnissen eingetragen waren.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich beispielsweise bei Ihrem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt, können Sie zunächst Einsicht in das Denkmalbuch beim Regierungspräsidium Stuttgart und in die Denkmalliste nehmen oder bei dem Landratsamt nachfragen.
Voraussetzungen
Das Gebäude muss unter Denkmalschutz stehen, an seiner Erhaltung muss ein öffentliches Interesse bestehen.
Verfahrensablauf
Sofern für die Baumaßnahme keine Baugenehmigung beantragt werden muss, kann der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung formlos beim Landratsamt eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
Planunterlagen des Gebäudes einschließlich ‚Lageplan sowie eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung der geplanten Arbeiten am Gebäude
Gebühren
Die Genehmigung ist gebührenfrei.


