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Kenntnisgabe (Grüner Punkt)

Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Hinweise und Tipps

Vereinfachtes beschleunigtes Bauverfahren, bei dem die untere Baurechtsbehörde die Übereinstimmung mit öffentlich rechtlichen Vorschriften nicht prüft. Für die Einhaltung sind der Bauherr und dessen Planverfasser verantwortlich.
Kenntnisgabepflichtige Vorhaben müssen, ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich rechtlichen Vorschriften entsprechen.


Voraussetzungen

Das Kenntnisgabeverfahren kann beim Bau von Wohngebäuden und deren Stellplätzen, Garagen und Nebenanlagen angewandt werden, sofern diese im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes errichtet werden sollen. Der Abbruch von baulichen Anlagen und Gebäuden kann ebenfalls im Kenntnisgabeverfahren eingereicht werden.
Vorhaben.


Verfahrensablauf

Die Unterlagen sind zweifach bei der jeweils zuständigen Gemeinde vollständig einzureichen.
Die Gemeinde bestätigt innerhalb von 5 Arbeitstagen den Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen und leitet eine Fertigung an das Landratsamt weiter. Bei unvollständigen Unterlagen unterrichtet die Gemeinde den Bauherrn ebenfalls innerhalb 5 Arbeitstagen.


Erforderliche Unterlagen

Für das Verfahren benötigen wir einen
- Antrag im Kenntnisgabeverfahren,
- den Lageplan,
- Bauzeichnungen,
- die Darstellung der Grundstücksentwässerung sowie
- die Erklärung zum Standsicherheitsnachweis


Gebühren

Sofern keine Befreiungen, Ausnahmen oder Abweichungen beantragt werden, fallen von Seiten des Landratsamtes Heidenheim keine Gebühren an.


Hinweise und Tipps

Formulare zum Baugenehmigungsverfahren finden sie bei den externen Links