Vorbeugender Brandschutz
Im Gegensatz zum abwehrenden Brandschutz, der von den Feuerwehren betrieben wird, steht der vorbeugende Brandschutz für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken sollen.
Diese Brandschutzmaßnahmen werden bereits bei der Anordnung und Errichtung von Gebäuden umgesetzt und hängen unter anderem von deren Nutzung ab.
Die Schutzziele der Landesbauordnung:
- Abwendung von Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren
- Entstehung eines Brandes und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen
- Ermöglichen von wirksamen Löscharbeiten
Eine wichtige und einfache Maßnahme um Gefahren für Leben und Gesundheit vorzubeugen ist die Installation von Rauchmeldern.
Wenn Sie Fragen zum Vorbeugenden Brandschutz haben, beraten wir sie gerne.


