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Wohnraumförderung

Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Hinweise und Tipps

Im Rahmen des Landeswohnraumförderungsprogramms können zinsverbilligte Darlehen für den Bau oder den Kauf von Wohnraum beantragt werden. Auch die Schaffung von Wohnraum durch Ausbau, Umbau und Erweiterung sowie die Anpassung von Wohnraum an die besonderen Bedürfnisse von Schwerbehinderten mit spezifischen Wohnungsversorgungsproblemen sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.


Voraussetzungen

Das Land Baden-Württemberg sieht den Schwerpunkt des Programms in der Unterstützung von Ehepaaren, auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, Alleinerziehenden mit mindestens einem haushaltsangehörigen Kind sowie schwer behinderten Menschen mit spezifischen Wohnungsbedürfnissen.

Einige der wichtigsten Voraussetzungen

- Zugehörigkeit zu einer der Zielgruppen
- Einkommensgrenzen
- Eigenleistungen
- bisher kein bzw. kein ausreichendes Wohneigentum vorhanden
- Größe der Immobilie
- Belastungsgrenze

Für ein Beratungsgespräch werden folgende Angaben und Unterlagen benötigt:

- Haushaltsgröße
- ggf. Art der Schwerbehinderung
- Jährliches Bruttoeinkommen aller Haushaltsangehörigen
- Gesamtkosten des Vorhabens
- Verfügbares Eigenkapital


Verfahrensablauf

Der Förderantrag einschl. Unterlagen kann beim Bürgermeisteramt des jeweiligen Bauortes oder direkt bei der Wohnraumförderungsstelle eingereicht werden.
Die Förderanträge werden bei der Wohnraumförderungsstelle (Landratsamt) bearbeitet und an die L-Bank (Bewilligungsstelle) weitergeleitet.


Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Eigentumsförderung an die L-Bank
Nähere Einzelheiten können sie dem externen Link entnehmen


Gebühren

Diese Dienstleistung ist für sie gebührenfrei


Hinweise und Tipps

Der Abschluss eines Kaufvertrages bzw. der Baubeginn darf erst erfolgen, wenn die Wohnraumförderungsstelle Ihnen schriftlich mitteilt, dass Ihr Antrag in das Förderprogramm aufgenommen wurde. Ein vorzeitig abgeschlossener Kaufvertrag oder eine bereits begonnene Baumaßnahme schließt eine nachträgliche Förderung aus.