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EEWärmeG (Bund)

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) auf Bundesebene dient dem Schutz der Umwelt und soll dazu beitragen, den Ausstoß Klima schädlicher Treibhausgase zu verringern. Ziel ist es, einerseits Ressourcen zu schonen, andererseits aber eine sichere und nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten.

Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen seit dem 1. Januar 2009 Erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen. Diese Pflicht trifft alle Eigentümer, egal ob Private, den Staat oder die Wirtschaft. Genutzt werden können alle Formen von Erneuerbaren Energien, auch in Kombination. Dazu zählen solare Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme und Biomasse.

Wer keine Erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere Klima schonende Maßnahmen ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Abwärme nutzen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung einsetzen.
Den Wortlaut des Gesetzes finden Sie hier

Die Erfüllung der Pflicht aus diesem Gesetz ist dem Landratsamt Heidenheim Fachbereich Bau und Umweltschutz schriftlich nachzuweisen.

Bei den Formularen auf dieser Seite finden sie verschiedene Möglichkeiten den erforderlichen Nachweis zu führen. Häufig gestellte Fragen werden dort auch beantwortet.