Erdflächenkollektoren
Flächenkollektoren werden, wenn als Wärmetauschermedium ein Gas eingesetzt wird, bzgl. des Grundwasserschutzes als weniger kritisch betrachtet wie Anlagen bei denen eine wassergefährdende Flüssigkeit im Rohrsystem zirkuliert. Diese Anlagen können innerhalb Wasserschutzgebieten zugelassen werden, wenn die Anlagen den Anforderungen der DIN 8901 entsprechen. Sie sind beim Landratsamt Heidenheim, Fachbereich Bau und Umweltschutz anzuzeigen und werden bezüglich der Grundwassergefährdung beurteilt.
Ein geologisches Gutachten ist bei dieser Art der Anlage nicht erforderlich.

Bei Flächenkollektoren, die mit einer wassergefährdenden Flüssigkeit betrieben werden, muss unterhalb des Kollektors eine dichtende Bodenschicht gegenüber dem genutzten Grundwasserleitervorhanden sein. Das flächige Vorhandensein von Dichtschichten ist durch einen Baugrundgutachter zu bestätigen. Ausführliche Details hierzu finden Sie im „Leitfaden Flächenkollektoren“ des Umweltministeriums Baden-Württemberg.

