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Grundwasserwärmepumpen
Grundwasserwärmepumpen sind nach den Empfehlungen des neuen „Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Grundwasserwärmepumpen“ in Wasserschutzgebieten nicht zulässig.

Vom Fachbereich Wasser- und Bodenschutz werden Grundwasserwärmepumpen im Regelfall nur für Wohngebäude zugelassen, wenn keine Gefährdung für die öffentliche Trinkwasserversorgung durch die Maßnahme zu besorgen ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Nutzung außerhalb eines für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzten Grundwasserleiters stattfindet. Eine solche Trennung der Grundwasserstockwerke finden wir überwiegend in der durch die Brenz geprägten Brenztalaue.
Für den Bau und den Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe ist für die Brunnen eine Bohranzeige, für die Grundwasserentnahme eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Genaueres ist aus den beiden Merkblättern „Bohranzeige für Grundwasserwärmepumpen“ und „Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe“ ersichtlich.

