Erteilung eines Jagdscheines
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Hinweise und Tipps
Wer die Jagd ausüben will, benötigt eine behördliche Erlaubnis. Diese wird in Form eines Jagdscheines erteilt.
Jagdscheine können als Jahresjagdscheine für 1 Jahr oder für 3 Jahre oder als Tagesjagdscheine für bis zu 14 aufeinander folgende Tage erteilt werden.
Neben der Geltungsdauer werden folgende Arten von Jagdscheinen unterschieden:
- Jagdscheine für Inländer
- Jagdscheine für Ausländer
- Jugendjagdscheine
- Falknerjagdscheine für Inländer
- Falknerjagdscheine für Ausländer
Voraussetzungen
- Das Bestehen einer Jägerprüfung in Deutschland
Bei der ersten Erteilung muss das Prüfungszeugnis vorgelegt werden.
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
Dieser muss mindestens 500.000 € für Personen- und 50.000 € für Sachschäden umfassen.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag mit den weiteren erforderlichen Unterlagen stellen. Im Rahmen der Bearbeitung überprüfen wir u. a. die Zuverlässigkeit des Antragstellers. Nachdem alle Voraussetzungen vorliegen, wird der Jagdschein erteilt.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Zeugnis der Jägerprüfung bzw. Jagdschein
- 1 Passfoto (4x5 cm)
- Versicherungsnachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung
Der Nachweis muss bestimmte Kriterien erfüllen die bei den Versicherern bekannt
sind.
Als Nachweis können Rechnungskopien oder Einzahlungsbelege nicht herangezogen werden.
Gebühren
- Jahresjagdschein: 84,35 € (enthält 38,35 € Jagdabgabe)
- Dreijahresjagdschein: 207,05 € (enthält 115,05 € Jagdabgabe)
Hinweise und Tipps
Der erteilte Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.
Ausländische Jagdscheine berechtigen in Deutschland nicht zur Jagdausübung.

