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Ausgleichszulage Landwirtschaft

Gefördert werden können land- und forstwirtschaftliche Unternehmer, die ihren Unternehmenssitz in Baden-Württemberg haben.
Basis sind die kartierten benachteiligten Gebiete. Hier werden je nach Höhe der landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ) unterschiedliche Förderbeträge für die Bewirtschaftung bezahlt.