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Betriebsprämie

Zur Unterstützung der Landwirtschaft werden von der EU Direktzahlungen im Rahmen der einheitlichen Betriebsprämie gewährt.
Basis sind die im Jahr 2005 zugewiesenen, bzw. in den Folgejahren zugekauften oder zu gepachteten so genannten Zahlungsansprüche.
Erst die Aktivierung dieser Zahlungsansprüche mit entsprechenden, landwirtschaftlichen Flächen führt zur Auszahlung der Betriebsprämie.