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Umweltzulage Wald

Die Umweltzulage Wald (UZW) umfasst zwei Arten von Beihilfen. Zum einen sind das die Waldumweltmaßnahmen, die als Ausgleich für freiwillig eingegangene Umweltverpflichtungen in den drei folgenden Schutzgebieten gewährt werden:

    Bodenschutzwald

    Erholungswald

    Wasserschutzwald Zone II

Zum anderen bietet die Umweltzulage Wald einen Ausgleich für Nutzungsbeschränkungen in FFH-Waldlebensraumtypen in NATURA 2000 – Gebieten.