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Zahlungsansprüche

Im Rahmen der EU-Direktzahlungen wurden den landwirtschaftlichen Betrieben im Jahr 2005 sogenannte Zahlungsansprüche zugeteilt.
Für jedes bewirtschaftete Hektar Ackerland und Grünland wurde ein Zahlungsanspruch vergeben.
Im Rahmen ihrer jährlichen Antragstellung über den Gemeinsamen Antrag können die landwirtschaftliche Betriebe diese Zahlungsansprüche im Rahmen der Betriebsprämie mit ihren Flächen aktivieren.