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EU-Transparenzrichtlinie

Rechtliche Grundlagen

Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Veröffentlichung?

Rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung der Empfänger von Zahlungen ist für die EU-Agrarfonds die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Verordnung (EG) Nr. 259/2008 der Kommission vom 18. März 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates hinsichtlich der Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Mit dem Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei (Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz - AFIG -) und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung sind diese EU-Vorschriften in Deutschland national umgesetzt worden.

Was ist zu veröffentlichen?

Folgende Informationen sind bei Zahlungsempfängern aus den Agrarfonds zu veröffentlichen:
bei natürlichen Personen Name und Vorname,
bei juristischen Personen der vollständige eingetragene Name mit Rechtsform,
bei Vereinigungen natürlicher und juristischer Personen ohne eigene Rechtspersönlichkeit der vollständige eingetragene oder anderweitig amtlich anerkannte Name der Vereinigung,
Postleitzahl und Gemeinde, in der der Empfänger wohnt oder eingetragen ist,
Betrag der Direktzahlungen aus dem EGFL (u. a. Betriebsprämie),
Betrag der sonstigen Marktordnungszahlungen aus dem EGFL (z. B. Schulmilchbeihilfen, Lagerbeihilfen, Exporterstattungen etc.),
Gesamtbetrag der öffentlichen Zahlungen aus dem ELER einschließlich des nationalen Kofinanzierungsanteils aus
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“,
Landesmitteln,
anderen öffentlichen Einrichtungen (Kommunen) und
Gesamtbetrag aller zuvor genannten Zahlungen, die der Empfänger im betreffenden EU-Haushaltsjahr erhalten hat.