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Genehmigung von Veräußerung landwirtschaftl. Grundstücke
Grundstücksverkehr
Der Fachbereich Landwirtschaft ist zuständig für das Grundstückverkehrsgesetz.
Im Rahmen dieser Gesetze sind Verkäufe von landwirtschaftlichen Grundstücken ab einer bestimmten Größe genehmigungspflichtig.
- Informationen zu den Voraussetzungen zur Genehmigungspflicht
- Entgegennahme und Bearbeitung der entsprechenden Anträge

