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Grundstücksverkehr

Der Fachbereich Landwirtschaft ist zuständig für das Grundstückverkehrsgesetz.
Im Rahmen dieser Gesetze sind Verkäufe von landwirtschaftlichen Grundstücken ab einer bestimmten Größe genehmigungspflichtig.

  •  Informationen zu den Voraussetzungen zur Genehmigungspflicht
  •  Entgegennahme und Bearbeitung der entsprechenden Anträge