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Vorlage von Landpachtverträgen
Grundstücksverkehr
Der Fachbereich Landwirtschaft ist zuständig für das Landpachtgesetz.
Im Rahmen dieses Gesetzes sind Verpachtungen von landwirtschaftlichen Grundstücken ab einer bestimmten Größe anzeigepflichtig.
- Informationen zu den Voraussetzungen zur Anzeigepflicht
- Entgegennahme und Bearbeitung der entsprechenden Anzeigen

