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Grundstücksverkehr

Der Fachbereich Landwirtschaft ist zuständig für das Landpachtgesetz.
Im Rahmen dieses Gesetzes sind Verpachtungen von landwirtschaftlichen Grundstücken ab einer bestimmten Größe anzeigepflichtig.

  •  Informationen zu den Voraussetzungen zur Anzeigepflicht
  •  Entgegennahme und Bearbeitung der entsprechenden Anzeigen