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Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie
Landschaftspflege
Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung der historisch gewachsenen Kulturlandschaft. Darüber hinaus zielt sie auf den Erhalt wertvoller Lebensräume für unzählige Tier- und Pflanzenarten ab. Dabei steht die Sicherung und Entwicklung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen im Vordergrund.
In Baden-Württemberg kann Landschaftspflege über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) mit einer Vielzahl von Maßnahmen gefördert werden:
- Vertragsnaturschutz durch Einschränken der Bewirtschaftungsintensität bis hin zum vollständigen Bewirtschaftungsverzicht,
Wiederaufnahme oder Beibehaltung einer bestimmten Bewirtschaftung, Pflege einer aus der landwirtschaftlichen Produktion gefallenen Fläche - Biotopgestaltung, Artenschutz sowie Biotop- und Landschaftspflege
- Grunderwerb
- Investitionen
- Dienstleistungen für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Im Bereich der Landschaftspflege werden von der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt folgende Aufgabenbereiche wahrgenommen:
- Aufstellung des Landschaftspflegeprogramms
- Organisation, Beauftragung, Begleitung und Abrechnung von Landschaftsflegemaßnahmen
- fachliche Beratung bei der Verwendung von Zuschüssen
- Betreuung und Überwachung von Grundstücken, die für Naturschutzzwecke erworben wurden
- Vertragsnaturschutz: Abschluss von Pflege- und Extensivierungsverträge mit Landwirten in Schutzgebieten






