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Landschaftspflege

Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung der historisch gewachsenen Kulturlandschaft. Darüber hinaus zielt sie auf den Erhalt wertvoller Lebensräume für unzählige Tier- und Pflanzenarten ab. Dabei steht die Sicherung und Entwicklung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen im Vordergrund.
In Baden-Württemberg kann Landschaftspflege über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) mit einer Vielzahl von Maßnahmen gefördert werden:

  • Vertragsnaturschutz durch Einschränken der Bewirtschaftungsintensität bis hin zum vollständigen Bewirtschaftungsverzicht,
    Wiederaufnahme oder Beibehaltung einer bestimmten Bewirtschaftung, Pflege einer aus der landwirtschaftlichen Produktion gefallenen Fläche
  • Biotopgestaltung, Artenschutz sowie Biotop- und Landschaftspflege
  • Grunderwerb
  • Investitionen
  • Dienstleistungen für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Traktor bei der Landschaftspflege

gefällte Fichte auf der Heide Ziegen auf der Heide

Im Bereich der Landschaftspflege werden von der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt folgende Aufgabenbereiche wahrgenommen:

  • Aufstellung des Landschaftspflegeprogramms
  • Organisation, Beauftragung, Begleitung und Abrechnung von Landschaftsflegemaßnahmen
  • fachliche Beratung bei der Verwendung von Zuschüssen
  • Betreuung und Überwachung von Grundstücken, die für Naturschutzzwecke erworben wurden
  • Vertragsnaturschutz: Abschluss von Pflege- und Extensivierungsverträge mit Landwirten in Schutzgebieten

bunte Blumenwiese Heide mit Felsen im Winter