Sie befinden sich hier: Startseite > Bauen, Energie und Umwelt > Schornsteinreinigung


Schornsteinfegerwesen

Das Landratsamt Heidenheim ist die zuständige Aufsichtsbehörde für die Bezirksschornsteinfegermeister im Landkreis Heidenheim.

Neben der Führung der Aufsicht über die Bezirksschornsteinfegermeister zählen unter anderem die Einrichtung und Änderung der Kehrbezirke, die Bestellung der Schonsteinfegermeister auf einen bestimmten Bezirk, die Durchsetzung der Kehr- und Überprüfungspflichten und die Beitreibung rückständiger Schornsteinfegergebühren zu unseren Aufgaben.

Welcher Bezirksschornsteinfegermeister für Ihr Gebäude zuständig ist erfahren Sie unter folgendem Link auf der Seite der Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Stuttgart. Schornsteinfeger-Innung Stuttgart

Ab 01.01.2013 werden bestimmte Schornsteinfegerarbeiten wie Kehren, Messen und Überprüfen auch für den Wettbewerb innerhalb des deutschen Schornsteinfegerhandwerks freigegeben.
Das bedeutet, dass Sie ab diesem Zeitpunkt einen Schornsteinfeger Ihrer Wahl, der die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur Ausübung dieser Tätigkeit besitzt, mit den Arbeiten beauftragen können.

Um feststellen zu können, wer diese Voraussetzungen erfüllt, wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein entsprechendes Schornsteinfegerregister geführt, welches Sie unter folgendem Link einsehen können: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)