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Erschütterungen

Vor der Erteilung von Genehmigungen für Steinbruchbetriebe wird ein Sprenggutachten gefordert. Mit diesem Gutachten ist der Nachweis zu erbringen, dass durch die im Steinbruch vorgenommenen Sprengungen keine Gefahr für die umliegenden Gebäude zu erwarten sind. Der Inhalt des Sprenggutachtens wird Teil der Genehmigung. Der Gesetzgeber hat in den Hinweisen zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen Regelungen getroffen.

Es kann zu Beschwerden kommen, wenn sich der Sprengmeister des Steinbruchbetriebs nicht an die im Sprenggutachten vorgegebenen Parameter hält.